Gewerbesteuer
Steuerschuldner ist jeder Gewerbebetrieb. Ausgenommen sind die freien Berufe und Teile der Land- und Forstwirtschaft.
Das zuständige Finanzamt entscheidet über die Gewerbesteuerpflicht, ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag mittels Steuerbescheid fest.
Die Gemeinde Bayerisch Gmain setzt nach der Feststellung des Gewerbesteuermessbetrages durch das für den Gewerbebetrieb zuständige Finanzamt die Gewerbesteuer fest. Dabei wird der mitgeteilte Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und die Gewerbesteuerlast mittels Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen. Bitte um Beachtung, dass die Gemeinde Bayerisch Gmain an die Feststellung des Finanzamtes im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist.
Der Hebesatz beträgt in Bayerisch Gmain seit 2025 350%.
Regelfälligkeiten im Kalenderjahr
Die Gewerbesteuerzahlung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Eine etwaige Überzahlung bei rückwirkender Änderung der Abgabepflicht wird nach Zustellung des Steuerbescheides automatisch zurückerstattet.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind in der Regel am 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. fällig.
Wenn Sie der Meinung sind, der Bescheid ist nicht richtig
Ein Einspruch gegen die Festsetzung der Gewerbesteuer ist prinzipiell beim zuständigen Finanzamt und nicht bei der Gemeinde Bayerisch Gmain einzureichen.
Nur bei einem Übernahmefehler der Daten aus den Gewerbesteuermessbetragsbescheiden des Finanzamtes muss der Widerspruch bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Frist für das Einlegen eines Einspruchs oder Widerspruchs beträgt einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides.