Auskunft aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und grundsätzlich keine öffentliche Auskunftsquelle für Privatpersonen.
Einen Antrag auf Auskunft aus der Gewerbedatei für die in der Gemeinde Bayerisch Gmain gemeldeten Firmen und Betriebe können Sie erhalten, wenn Sie schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei uns anfragen.
Bitte nennen Sie uns die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb:
- Namen der Firma / des Gewerbetreibenden sowie
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können telefonisch KEINE Auskünfte gegeben werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister enthalten Name, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes. Die übermittelten Daten dürfen nach Art. 19 Abs. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt wurden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister kann keine Gewähr übernommen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten besteht nicht, die Gewerbedatei ist keine öffentliche Datei. Die Auskunftserteilung steht deshalb im Ermessen der zuständigen Behörde.
Die Übermittlung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nur dann zulässig, wenn Sie ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis zu übermittelnden Daten glaubhaft machen (durch Kopien von Vertragsunterlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel).
Die Auskunft ist Kostenpflichtig die Gebühr beträgt 12,50 €.
Benötigte Unterlagen
- Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über den Gewerbebetrieb an uns übermitteln.
- Mitteilung Ihrer Personalien sowie der Anschrift
Besonderheiten
- Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und grundsätzlich keine öffentliche Auskunftsquelle für Privatpersonen.
- Telefonische Anfragen können nicht bearbeitet werden.
- Gewerbebetriebe die vor 1980 abgemeldet wurden, sind EDV-technisch nicht erfasst. Anfragen über abgemeldete Betriebe können nur beantwortet werden, wenn dies aus dem Auskunftsersuchen ersichtlich ist
Kontakt
Gewerbeamt / Bürgerbüro
Hr. Kroll | |
Telefon: | +49 (0) 8651 9784-19 |
Telefax: | +49 (0) 8651 9784-30 |
E-Mail: |
Link zur Online-Terminvereinbarung
Erreichbar:
Mo - Fr von 08:00 - 12:00 Uhr
Di von 14:00 - 17:00 Uhr