Rentenberatung
Bitte nutzen Sie das kostenfreie Service-Telefon 0800-1000-480-15, den Online-Dienste auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und die Möglichkeit der Video-Beratung, die auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd angeboten wird.
Den Online Dienst finden Sie rechts oben auf der Seiter der DRV

Die Video-Beratung finden Sie auf der Seite Ihrer DRV

Sie möchten in Rente gehen?
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Rentenantrag stellen können, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und warum in den Formularen der Rentenversicherung so viele Fragen gestellt werden.
Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen den Antrag auf eine Altersrente etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt für dirtte Stellen ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln (z. B. Arbeitgeber oder Krankenkassen).
So stellen Sie den Rentenantrag
Eine Rente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt - so will es das Gesetz. Dabei gibt es einiges zu beachten, damit Sie schnell und problemlos zu Ihrer Rente kommen.
Sie kommen persönlich vorbei?
Dann wird Ihr Rentenantrag im Beratungsgespräch in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet. Sie können den Antrag auch im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde stellen.
Ganz traditionell: Papierformulare
Möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Dann können Sie die Formulare telefonisch oder schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder sie von der Internetseite herunterladen (www.deutsche-rentenversicherung.de). In den Auskunfts- und Beratungsstellen DRV und in den Gemeinden und Versicherungsämtern liegen die Antragsformulare für Sie bereit. Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag?
Bitte machen Sie in Ihrem Rentenantrag möglichst vollständige Angaben und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Hier nennen wir Ihnen die Wichtigsten:
Bitte beachten Sie:
Ein vollständig geklärtes Versicherungskonto ist die Grundlage der Berechnung einer Rente - spezielle Informationen dazu finden hier
... für alle Rentenanträge
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
- persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug)
- wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
- wenn Sie ein Kind haben oder hatten: Geburtsnachweis des Kindes
- letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden)
- Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind)
- wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
- wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
... für die Altersrente zusätzlich
- wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
- wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag
- wenn Sie neben der Rente noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtliche Hinzuverdienstes
... für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich
- Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen
- Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte
- alle ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit oderBerufsgenossenschaft
- Ihre Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte der letzten Jahre
- chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- oder Gehaltsgruppe
... für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich
- Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners
- Heiratsurkunde
- Angaben zu Ihren Einkünften
- bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer)