Veranstaltungen im Freien auf Privatgrund und
auf gemeindlichen Grünanlagen
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Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf Privatgrund organisieren will, muss die Veranstaltung anmelden. Wer eine öffentliche Veranstaltung auf einer Grünanlage organisieren will die der Gemeinde gehört, benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Auch wer eine nicht-öffentliche/private Veranstaltung im Freien auf Privatgrund organisieren will, muss die Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen anmelden. Dazu empfehlen wir im Einzelfall telefonisch mit unserem Orndnungsamt Kontakt aufzunehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) notwendig sein.
Für dauerhafte bauliche Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sogenannte "fliegende Bauten" (Bude, Zelt, Bühne) müssen Sie vorher der Bauaufsichtsbehörde melden. Dies gilt nicht für unbedeutende fliegende Bauten unter 75 Quadratmeter Fläche und unter fünf Meter Höhe, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.
Für einen geordneten Verlauf der Veranstaltung kann die Behörde besondere Auflagen erteilen (zum Beispiel Brandschutz, Lärmschutz, Sanitäter, Lebensmittelhygiene).
Außerdem gibt es Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Behörde erlaubt (nicht nur angemeldet) werden müssen. Die Erlaubnispflicht müssen Sie in diesen Fällen beachten:
Gewerbeamt / Bürgerbüro
Fr. Kurz | |
Telefon: | +49 (0) 8651 9784-19 |
Telefax: | +49 (0) 8651 9784-30 |
E-Mail: |
Ordnungsamt
Hr. Blumenstein | |
Telefon: | +49 (0) 8651 9784-16 |
Telefax: | +49 (0) 8651 9784-30 |
E-Mail: | markus.blumenstein@bayerisch.gmain.de |
öffentl. Veranstaltung / Vergnügen | 25,00 € |
§ 12 vorl. Gaststättenerlaubnis | 25,00 € bis 50,00 € |
Rechtliche Grundlagen
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Städtische Grünanlagensatzung
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Im Rathaus Bayerisch Gmain entfällt ab Montag, 4. April 2022, für Besucher die Notwendigkeit eines 3G-Nachweises. Termine können künftig wieder ohne Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (geimpft, genesen oder getestet) wahrgenommen werden.
die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der
Im Amt muss ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden.
Gemeindeverwaltung Bayerisch Gmain
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Aktuelle Informationen
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