Die Beschreibung lautet:
Geteilt; oben gerautet von Silber und Blau, unten in Rot übereinander zwei waagrechte silberne Fische.
Der Inhalt des Hoheitszeichens ist wie folgt zu begründen:
Seit alters her untersteht Bayerisch Gmain der bayerischen Landeshoheit, während die Nachbargemeinde Großgmain dem Erzstift Salzburg bzw. seit dem 19. Jahrhundert Österreich zugehört. Diese territorialgeschichtliche Entwicklung kommt auch im amtlichen Namen der Gemeinde "Bayerisch Gmain" zum Ausdruck. Wegen dieser besonderen geschichtlichen Entwicklung erteilte das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Entschließung vom 16.9.1963 die Genehmigung zur ausnahmsweisen Verwendung der weiß-blauen Rauten, des Symbols des bayerischen Staates, im Gemeindewappen Bayerisch Gmain.
Die bedeutendste Grundherrschaft im Bereich der Gemeinde hatte das Kloster St. Zeno inne, das auch die Seelsorge in der Gmain ausübte. In Erinnerung daran wurde das Wappen des Klosters (in Rot mitzwei silbernen Fischen) in das Gemeindewappen aufgenommen.
