Passamt
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und nicht alle Ausweisdokumente von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt nachfragen, welches Ausweisdokument notwendig ist.
Folgende Ausweispapiere können im Bürgerbüro der Gemeinde Bayerisch Gmain beantragt werden:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Kinder Reisepass
Häufig nachgefragt:
Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Pässen
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Personalausweis
Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist sowie die Abgabe der Fingerabdrücke, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen.
Eine Vertretung durch eine Bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen.
Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Das müssen Sie bei der Beantragung von einen neuen Personalausweis dabei haben:
- Persönliches erscheinen
- Biometrisches-Passbild (von einem Fotografen)
- Geld (die Gebühren sind bei Beantragung zu bezahlen)
- evtl. Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (falls dies noch nicht in der Gemeinde vorliegt)
Dauer und Abholung des neuen Personalausweis:
- Nach Beantragung dauert es ca. 2-3 Wochen bis der neue Ausweis in der Gemeinde abgeholt werden kann.
- Bei der Abholung muss der alten Ausweis mitgebracht werden.
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vorläufiger Personalausweis
Benötigen Sie in dringenden Fällen sofort einen neuen Personalausweis, wird Ihnen ein sogenannter "vorläufiger Personalausweis" ausgestellt. Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch den normalen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Da auch bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen.
Eine Vertretung durch eine Bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Das müssen Sie bei der Beantragung von einem vorläufigen Personalausweis dabei haben:
- Persönliches erscheinen
- Biometrisches-Passbild (von einem Fotografen)
- Geld (die Gebühren sind bei Beantragung zu bezahlen)
- evtl. Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (falls dies noch nicht in der Gemeinde vorliegt)
Dauer und Abholung des vorläufigen Personalausweis:
- Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
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Reisepass
Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig sowie die Abgabe der Fingerabdrücke. Daher müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen.
Eine Vertretung durch eine Bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Das müssen Sie bei Beantragung von einen Reisepass dabei haben:
- Persönliches erscheinen
- Biometrisches-Passbild (von einem Fotografen)
- Geld (die Gebühren sind bei Beantragung zu bezahlen)
- evtl. Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (falls dies noch nicht in der Gemeinde vorliegt)
Dauer und Abholung des Reisepasses:
- Nach Beantragung dauert es ca. 5-6 Wochen bis der neue Ausweis in der Gemeinde abgeholt werden kan
- Bei der Abholung muss der alten Ausweis mitgebracht werden.
Manche Situationen machen eine schnellere Bearbeitungsdauer notwendig.
Hierfür gibt es die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Dieser ist in der Regel binnen 4-5 Werktagen zur Verfügung. Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 32,-- € zu dem Regelpreis.
Vielreisende:
Für Personen, welche viel Reisen und oft ein Visum beantragen müssen, gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu bestellen.
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vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Ausstellung eines normalen oder Express Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist und Sie den Pass kurzfristig benötigen z. B. Vorlage von Flugtickets.
Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch den normalen Reisepass beantragen.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal 1 Jahr.
Achtung: Keine Einreise in die USA mit einem vorläufigen Reisepass möglich!!
Das müssen Sie bei Beantragung von einen Reisepass dabei haben:
- Persönliches erscheinen (Eine Vertretung durch eine Bevollmächtigte Person ist nicht möglich)
- Biometrisches-Passbild (von einem Fotografen)
- Geld (die Gebühren sind bei Beantragung zu bezahlen)
- evtl. Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (falls dies noch nicht in der Gemeinde vorliegt)
Dauer und Abholung des vorläufigen Reisepasses:
- Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
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Kinderpass
für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Achtung: Kinderreisepass wird abgeschafft
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Falls nur ein Elternteil vorsprechen kann, sind die schriftliche Zustimmung und der gültige Personalausweis bzw. Pass des anderen Elternteils vorzulegen.
Besteht ein alleiniges elterliches Sorgerecht, ist bei Antragstellung der Beschluss des Familiengerichts mitzubringen.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- 1 Lichtbild (biometrietauglich)
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern
- als Vorsprechender Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Achtung: Das Kind muss bei der Beantragung des Dokuments dabei sein!
Gültigkeit:
Seit 01.01.2021 werden Kinderreisepässe nur noch mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt.
Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr mit einem aktuellen LIchtbild verlängert werden
längstens bis zum 12. Lebensjahr. Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit eingetragen
werden. Ist der Reisepass bereist abgelaufen, muss ein neuer KInderreisepass ausgestellt werden.
Dauer und Abholung des Kinder Reisepasses:
- Der Kinder Reisepass wird sofort ausgestellt.
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Befreiung von der Ausweispflicht
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. (§ 1 Abs. 3 PAuswG)
Voraussetzungen:
- Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtunge untergebracht sind
- Personen, die sich dauerhaft nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem die Personalausweise oder der Reisepässe ungültig sind oder eine Verlustanzeige gestellt wurde.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Die Bestätigung dient vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken zusammen mit dem alten Pass (wenn noch vorhanden).
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Ein Nachweis über den Aufenthalt in einer Einrichtung (Pflegeheim, Krankenhaus usw.)
- ggf. Ärztliches Attest
- Gültige oder Ungültige Ausweisdokumente (wenn noch vorhanden)
- ggf. Vollmacht / Betreuerausweis
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann jeder Zeit widerrufen werden, indem ein neuer Pass beantragt wird.