Wasserversorung und Abwasserbeseitigung:
Grundgebühr:
Die Grundgebühr wird nach Nenngröße der verwendeten Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird die Nenngröße geschätzt, die nötig wäre, um bei der möglichen Wasserentnahme das Wasser zählen zu können.
Die Grundgebühr können Sie aus der Gebührensatzung entnehmen
Verbrauchsgebühr:
Die Verbrauchsgebühr können Sie aus der Gebührensatzung entnehmen
Wasserhärte:
Gemäß Gesetz über die Umweltvertäglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRNG) vom 05.05.2007 entspricht das Trinkwasser der zentralen Wasserversorgung der Gemeinde Bayerisch Gmain dem Härtebereich "mittel".
Gesamthärte: 11,6 Grad deutsche Härte (entspricht 2,08 Millimol Calciumcarbonat pro Liter)
Wasseranalysen:
2022
Wasseranalysen Versorgungsnetz
Prüfbericht Pflanzenschutzmittel - Biozidproduktwirkstoffe
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Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung erfolgt gemeinsam mit der österreichischen Nachbargemeinde Großgmain über eine vollbiologische Kläranlage. Durch laufende Erweiterungen und Modernisierungen entspricht sie voll den technischen Anforderungen.
In der Gemeinde Bayerisch Gmain sind rund 99% aller Haushalte an die öffentliche Entwässerung angeschlossen.
Die Gemeinde Bayerisch Gmain hat zum 01.01.2017 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr finde Sie hier
Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS gültig ab 01.01.2021