Führungszeugnis
Das Führungszeugnis können Sie durch persönliche Vorsprache, durch eine von Ihnen Bevollmächtigte Person oder über das Bürgerserive-Portal beantragen.
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie einen Wohnsitz gemeldet haben.
Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Es gibt Führungszeugnisse für behördliche und private Zwecke.
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses:
- Beleg-Art N (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber)
- Beleg-Art O (zur Vorlage bei einer Behörde)
Dauer des Führungszeugnisses:
Da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt wird kann es
bis zu 10 Werktagen dauern bis das Führungszeugnis zugeschickt wird. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Beantragung!
Eine Beschleunigung dieses Vorganges ist leider nicht möglich.
ACHTUNG!
Personen, die anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen.
Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.
Hierzu ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann.