SCHÖFFEN- UND JUGENDSCHÖFFENWAHL 2023
Schöffen/Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen für das Amt des Schöffen/Jugendschöffen sind auszugsweise in der Anlage der unten aufgeführten Bekanntmachung aufgeführt.
Weitere Informationen zum Schöffenamt, sowie das für eine Bewerbung zwingend erforderliche Bewerbungsformular sind auf der Seite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen zu finden.
Informationen für das Jugendschöffenamt sind auf der Internetseite des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter https://www.lra-bgl.de/aktuelles1/details/news/jugendschoeffen-gesucht-1/ eingestellt.
Schöffen:
- Bewerbung bis spätestens 24.03.2023 an die Gemeinde Bayerisch Gmain
Jugendschöffen:
- Bewerbung bis spätestens 27.02.2023 an die Gemeinde Bayerisch Gmain