Im nachfolgenden Link können Sie für die Landtagswahl und Bezirkswahl 2023 am Sonntag, den 8. Oktober 2023, online den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung beantragen. Legen Sie sich dazu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief zurecht.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bayerischgmain/bsp_ewo_briefwahl#/
Zudem möchten wir Sie über folgende Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern vom 14. September 2023 informieren:
Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen „Stimmkreisabgeordneter“ und „Wahlkreisabgeordneter“ die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“ und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten.
Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.