Aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus

Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat das Finanzamt Berchtesgaden-Laufen folgende Tipps für Sie:

 

Grundsteuererklärung - Tipps Finanzamt

Informationsschreiben des Landesamtes für Steuern

Informationsschreiben des Landesamtes für Steuern Grundsteuerreform Anlage

Informationsschreiben des Landesamtes für Steuern Grundsteuerreform

 

Die Grundsteuerreform – Wie machen wir das in Bayern?

 

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.

 

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

 

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abzugeben.

 

 

Ausfüllen der Grundsteuererklärung

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 abgeben.

Hierfür haben Sie in Bayern drei Möglichkeiten:

 

 

Weitere Informationen oder hilfe finden Sie hier:

 

Grundsteuer.bayern.de/#abgabe_paper

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